Viele diskutieren darüber, ob zugelassenes Feuerwerk aus dem europäischen Ausland nach Deutschland eingeführt werden darf oder ob dies generell verboten ist. Da immer nur diskutiert wird, habe ich den Zoll angeschrieben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin etwas irritiert was das Thema Feuerwerkskörper aus EU Länder betrifft und erhoffe mir einfach, ein paar fachliche Fakten.
Nun, im Jahr 2013 wurde Deutschland von Brüssel dazu verdonnert, pyrotechnische Artikel und Feuerwerk aus anderen EU-Ländern ohne den Umweg über die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) zuzulassen da dies eine art Wettbewerbsbehinderung darstellt.
In Deutschland, so ist es noch gängig- muss ein pyrotechnischer Artikel bzw. Feuerwerkskörper eine BAM Nummer tragen. Beispiel: BAM-F2-1234 Im europäischen Ausland bedarf es keiner Angabe dieser ID. Hier sieht ein zugelassener Artikel so aus: CE Zeichen XXXX-F2-1234
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: darf ich als Privatperson in einem europäischen Land außerhalb von Deutschland (ganzjährig) einen zugelassenen CE und F zertifizierten Feuerwerkskörper nach Deutschland einführen und diesen hier verwenden/abbrennen? Oder ist dies allgemein unzulässig? Ich spreche ausschließlich von Original Ware. Keine gefälschten Artikel.
- Muss ich Feuerwerkskörper die ich einführen möchte beim Zoll anmelden?
- Was kostet dies? und
- Welche Menge ist erlaubt/zulässig?
Ich frage aus diesem Grund, da ich der Annahme bin, dass CE und F zugelassene Feuerwerkskörper bereits eine im europäischen Sinne zugelassenen Artikel darstellt und hierfür eine BAM ID nicht mehr erforderlich ist.
Ich hoffe, sie können mir den Knoten aus meinem Gehirn lösen und eine fachliche Antwort dazu geben.
Mit freundlichen Grüßen