"Polenböller" kaufen. Was muss ich beachten? BAM ja oder Nein?
Anmerkung: Der Titel ist bewusst so formuliert, da der Begriff “Polenböller” in den Medien Verwendung findet. Ich hätte auch Pyrotechnik aus Polen schreiben können.
Polenböller kaufen – jedes Jahr aufs Neue; die Medien sind voll mit Meldungen darüber, dass jugendliche von der Bundespolizei festgenommen wurden, weil sie illegale Polenböller, illegales Feuerwerk ohne CE nach Deutschland einführten, welche keine Zulassungs- und Lagergruppennummer haben. Doch was darf ich nach Deutschland holen und was ist Verboten?
Update: Der Artikel Email an den Zoll ist unten angefügt da ich meine Webseite überarbeitet habe
Wir leben in einem vereinten Europa. Deutschland ist nicht DAS Europa, auch wenn es medial gern den Anschein dazu macht. Deutschland kochte nur gern sein eigenes Süppchen und so galt für Feuerwerk, welches in Deutschland verkauft werden möchte, eine Sonderregelung; Feuerwerk das in Deutschland zugelassen werden wollte, brauchte in Deutschland bisher ein Registrierungszeichen der BAM, welche vom pyrotechnischen Erzeuger erkauft werden musste. Doch diese BAM-ID ist nicht mehr notwendig.
Feuerwerk aus Polen etc. Auf was muss ich achten?
In der EU zugelassene Feuerwerkskörper MÜSSEN eine CE-Kennzeichnung, eine F1, F2, T1, oder P2-Zulassung, eine Lagergruppennummer und eine deutsche Beschreibung haben. Möchtest du also Feuerwerkskörper aus dem EU-Ausland nach Deutschland verbringe, muss der pyrotechnische Artikel in jedem Fall diesen Anforderungen erfüllen. Eine BAM-ID ist NICHT erforderlich und wird auch nur in Deutschland vergeben, wenn man möchte. Nicht aber im EU-Ausland.
Beispiele für zugelassene Feuerwerkskörper in Europa mit CE und F-Kennzeichnung:
XXXX-F1-1234
XXXX-F2-1234
XXXX-P1-1234
XXXX-P2-1234
Die XXXX stehen für die CE-ID. Die F, T oder P-Zulassungs ID kann auch von ihrer Schreibweise abweichen. Zum Beispiel mit Bindestriche oder deutlich mehr Zahlen haben etc.
Speichere dir die Liste der Lagergruppenzuordnungen nach 2. SprengV der BAM ab. Hier findest du alle zugelassenen Feuerwerkskörper ab 2007 aufgeführt: BAM – TES – Pyrotechnik – Lagergruppenzuordnung von pyrotechnischen Gegenständen und Stoffen
Zoll-Überblick
- Feuerwerkskörper der Kategorie F1 darf ganzjährig von Personen über 12 Jahren eingeführt werden.
- Feuerwerk der Kategorie F2 (z.B. Silvesterfeuerwerk) darf grundsätzlich ganzjährig von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. [Anmerkung: Wichtig ist jedoch, sobald du in Deutschland bist, brauchst du eine Ausnahmegenehmigung oder einen Gewerbeschein für den Erwerb von Pyrotechnik unter dem Jahr.]
- Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3 und F4 dürfen ausschließlich von Personen mit besonderer Erlaubnis weitergegeben, übertragen und verwendet werden. Das sind z.B. Raketen mit mehr als 20 Gramm Nettoexplosivstoffmasse, sogenannte Schwärmer oder auch Knallkörper und Knallkörperbatterien mit sog. Blitzknallsatz.
- Feuerwerkskörper aus dem EU-Ausland bedürfen keiner Anmeldung bei einer Zollstelle.
- Feuerwerkskörper aus einem Drittland sind bei der Einfuhr sowie der Durchfuhr stets an der Zollstelle anzumelden.
- nicht zugelassene Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände werden beschlagnahmt oder sichergestellt.
Achte bitte unbedingt darauf, dass zum Beispiel die F2 Angabe in Tschechien oft auch nur für Tschechien gilt. Jedes EU-Mitglied hat andere Regularien. Das kannst du nicht automatisch auf Deutschland übertragen. In Deutschland wäre das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit F4, minimal F3. Du solltest unbedingt in offiziellen Shops einkaufen und nicht an der Grenze.
Die Maximalwerte für F2-Feuerwerkskörper sind in Deutschland folgend festgesetzt:
- Raketen = bis 20g
- Batterien = bis 500g
- Batterien Kombination mit Fontäne = bis 600g
- Batterieverbünde = bis 2000g
- Vulkane und Fontänen = bis 250g
- Knallkörper = bis 6g (kein Blitzknallsatz)
Du darfst Feuerwerk aus dem EU-Ausland ohne vorheriger Anmeldung beim Zoll nach Deutschland einführen. Das Feuerwerk muss eine gültige CE-Kennzeichnung, eine F1, F2, T1, oder P2-Zulassung, eine Lagergruppennummer und eine deutsche Beschreibung haben. Feuerwerk aus Drittländern müssen vorher unbedingt beim Zoll angemeldet werden.
Beim Verbringen legaler Pyrotechnik musst du ebenso auf folgendes achten:
- Unter 50kg Brutto, also mit Verpackung, befreit dich komplett von allen ADR Vorschriften. Kein Feuerlöscher nötig.
- 1.3G muss unter 5kg bleiben (nicht gemischt).
- Über 50kg Brutto bis 333kg Netto (1.4G) oder 20kg Netto (1.3G) musst du nach ADR transportieren.
Am sichersten fährst du jedoch, indem du das Zeug dort weg knallst, wo du es gekauft hast. BKS-Böller oder Raketen über 20g NEM bekommst du ohne entsprechender Fachkunde und Erlaubnis nicht auf legalem Weg nach Deutschland.
Lass bitte die Finger von Onlineshops aus dem europäischen Ausland. Diese arbeiten oft mit den Behörden zusammen.
Legale Feuerwerk Shops in Polen
Hier liste ich dir legale Feuerwerk Shops in Polen auf, die definitiv Feuerwerk für deutsche anbieten. Schreibe zur Sicherheit vorher eine Email an den Store und vereinbare einen Abholtermin.
- Funke Store – Ogrodowa, 69-100 Słubice, Polen
- Jorge – Zielonogórska 47, 66-016 Czerwieńsk, Polen
Schlusswort
Auch wenn ich mich in diesem Artikel oft wiederholt habe, hier noch einmal ein Schlusswort von mir. Um möglichst wenig Stress mit dem Zoll zu bekommen, solltest du es dem unwissenden Zollbeamten so einfach wie möglich machen und dich auf Kopfschmerzen vorbereiten. Denn nicht jeder Zollbeamte hat wirklich einen Plan.
- Speichere dir auf dem Smartphone die Lagergruppenliste ab. In dieser findest du alle zugelassenen Feuerwerkskörper und pyrotechnischen Gegenstände, die du aus zum Beispiel Polen nach Deutschland verbringen möchtest.
- Wenn du im Laden vor einer Batterie, Rakete oder Böller stehst, schau dir die CE und F-Zulassungs-IDs an. Vergleiche diese mit der Lagergruppenliste. Steht diese drin, bist du auf der sicheren Seite. Steht sie nicht drin, lass es bitte!
- Speichere dir ebenso den Beitrag auf der Zoll-Webseite als Lesezeichen ab, in der der Zoll über das verbringen von Feuerwerk schreibt.
- Verinnerliche dir noch einmal die Maximalwerte für F2-Feuerwerkskörper. Es ist sehr wichtig!
- Hält dich der Beamte an und will dir dein Feuerwerk beschlagnahmen, bleibe gaaanz ruhig! Ganz nach dem Motto; wie es in den Wald schreit, so brüllt es heraus. Wenn du in einem offiziellen Shop eingekauft hast und alles den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, bist du im Recht. Informiere den Beamten über die rechtlichen Bestimmungen, verweise ihn auf die Zoll.de Webseite und verlange gegebenenfalls einen weiteren Zoll-Beamten.
- Du benötigst eine Ausnahmegenehmigung oder einen Gewerbeschein sobald du aus Polen oder einem anderen EU-Land die deutsche Grenze überquerst. In Deutschland ist es nicht erlaubt, unter dem Jahr Feuerwerk mitzuführen.
Email an den Zoll – Einfuhr Feuerwerk aus dem EU Ausland erlaubt, verboten?
Viele diskutieren darüber, ob zugelassenes Feuerwerk aus dem europäischen Ausland nach Deutschland eingeführt werden darf oder ob dies generell verboten ist. Da immer nur diskutiert wird, habe ich den Zoll angeschrieben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin etwas irritiert was das Thema Feuerwerkskörper aus EU Länder betrifft und erhoffe mir einfach, ein paar fachliche Fakten.
Nun, im Jahr 2013 wurde Deutschland von Brüssel dazu verdonnert, pyrotechnische Artikel und Feuerwerk aus anderen EU-Ländern ohne den Umweg über die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) zuzulassen da dies eine art Wettbewerbsbehinderung darstellt.
In Deutschland, so ist es noch gängig- muss ein pyrotechnischer Artikel bzw. Feuerwerkskörper eine BAM Nummer tragen. Beispiel: BAM-F2-1234 Im europäischen Ausland bedarf es keiner Angabe dieser ID. Hier sieht ein zugelassener Artikel so aus: CE Zeichen XXXX-F2-1234
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: darf ich als Privatperson in einem europäischen Land außerhalb von Deutschland (ganzjährig) einen zugelassenen CE und F zertifizierten Feuerwerkskörper nach Deutschland einführen und diesen hier verwenden/abbrennen? Oder ist dies allgemein unzulässig? Ich spreche ausschließlich von Original Ware. Keine gefälschten Artikel.
- Muss ich Feuerwerkskörper die ich einführen möchte beim Zoll anmelden?
- Was kostet dies? und
- Welche Menge ist erlaubt/zulässig?
Ich frage aus diesem Grund, da ich der Annahme bin, dass CE und F zugelassene Feuerwerkskörper bereits eine im europäischen Sinne zugelassenen Artikel darstellt und hierfür eine BAM ID nicht mehr erforderlich ist.
Ich hoffe, sie können mir den Knoten aus meinem Gehirn lösen und eine fachliche Antwort dazu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort vom Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft
Ich habe eine Antwort erhalten. Diese ist nachfolgend nachzulesen. Demnach genügt ein Zulassungszeichen der BAM oder ein CE-Zeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können gefährliche Wirkungen entfalten. In Deutschland werden sie daher von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zum Schutz von Personen und Sachgütern getestet und sind mit einer Zulassungs-ID (z.B. 0589 – Registrierungszeichen der BAM und einem CE-Zeichen) versehen.
Bei der Einfuhr von Feuerwerkskörpern reicht eine der beiden Zulassungen. Die Einfuhr von nicht in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörpern (also Feuerwerkskörper ohne Zulassungszeichen oder CE-Zeichen) bzw. von Feuerwerkskörpern mit gefälschter Zulassungsnummer oder gefälschtem CE-Zeichen ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten. Die nicht zugelassenen Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt und es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.
Die Einfuhr von zugelassenen Feuerwerkskörpern der Klassen F1 (Kleinfeuerwerk) und F2 (Silvesterfeuerwerk) ist ganzjährig erlaubt. Feuerwerkskörper der Klasse F2 dürfen jedoch nur von Personen eingeführt werden, die über 18 Jahre alt sind.
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse 3 (mittelgroße Feuerwerkskörper), der Klasse 4 (Großfeuerwerkskörper) und der Klasse T (pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke) dürfen nur von Personen mit einer Sondergenehmigung oder einem Befähigungsnachweis erworben und eingeführt werden.
Eine Kategorisierung von Feuerwerkskörpern finden Sie auf folgender Seite: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/faq_maginalspalte.html?nn=96926.Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (https://www.bam.de/) sowie bei den für Sie örtlich zuständigen Ordnungsämtern.Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Nachtrag vom Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft:
[…] einen Nachtrag noch zu der erteilten Auskunft. Wenn Sie zugelassene Feuerwerkskörper aus einem anderen Mitgliedsland der EU einführen ist keine zollrechtliche Anmeldung erforderlich. Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Nachtrag von mir:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort zu meinem Anliegen.
Sie schrieben:[…] Die Einfuhren von zugelassenen Feuerwerkskörpern der Klassen P I (Kleinstfeuerwerke) und P II (Silvesterfeuerwerke) sind ganzjährig zulässig. Feuerwerkskörper der Klasse P II dürfen jedoch nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. […]
Nach meinem Kenntnisstand gibt es seit 2007 keine P I bis P IV klassifizierungen mehr. Sie meinten sicherlich die F I bis F IV Klassifizierung, richtig?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort vom Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ja, ich meinte an dieser Stelle die Klassifizierung von Feuerwerkskörpern nach 1. SprengV §6 (6) Buchst. a) in die Kategorien 1 bis 4.
Vielen Dank für den Hinweis.
Ich hoffe der Artikel hat dir bei deiner Frage geholfen? Gut Schuss und pass auf dich und deinen Mitmenschen auf :)